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Wer zahlt was? So funktioniert die Kostenverteilung in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft

  • 21. Feb. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Professionelle Verwaltung für Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG)

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) teilen sich mehrere Parteien eine Immobilie. Damit stellt sich oft die Frage: Wer kommt für welche Kosten auf? Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, darunter gesetzliche Vorgaben gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), Reglemente und Vereinbarungen innerhalb der Gemeinschaft. Als erfahrene Verwaltung für Stockwerkeigentum in der Region Aarau, Aargau unterstützen wir Sie bei einer transparenten und fairen Kostenverteilung.


Beratung Kostenverteilung

1. Grundprinzip der Kostenverteilung

Die Kostenverteilung innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft basiert in der Regel auf dem im Grundbuch eingetragenen Wertquotenprinzip gemäss Art. 712h ZGB. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer entsprechend seinem Anteil an der Liegenschaft für die gemeinschaftlichen Kosten aufkommt.


Wertquote als Basis

Die Wertquote drückt den Anteil eines Stockwerkeigentümerobjekts an der Gesamtliegenschaft aus. Sie wird meist durch Faktoren wie Grösse, Lage oder Ausstattung bestimmt und in Prozent oder Promille des Objektes angegeben.


2. Arten von Kosten in der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in einer STWEG in zwei Hauptkategorien unterteilen:


a) Ordentliche Verwaltungskosten

Diese Kosten betreffen den laufenden Unterhalt und den Betrieb der gemeinsamen Infrastruktur gemäss Art. 712h Abs. 2 ZGB. Dazu gehören:


  • Reinigung und Unterhalt von gemeinschaftlichen Flächen

  • Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung)

  • Hauswartung

  • Allgemeiner Strom (z. B. für Treppenhausbeleuchtung)

  • Verwaltungskosten


Diese Kosten werden in der Regel nach Wertquote aufgeteilt, es sei denn, die Gemeinschaft hat eine andere Verteilung beschlossen.


b) Ausserordentliche Kosten

Hierbei handelt es sich um einmalige oder selten anfallende Kosten für Sanierungen oder Modernisierungen. Beispiele sind:


  • Dachsanierungen

  • Fassadenrenovationen

  • Erneuerung der Heizungsanlage


Auch diese Kosten werden meist nach Wertquote verteilt, es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung im Reglement oder die Arbeiten betreffen nur einen Teil der Eigentümer.


3. Sonderregelungen und individuelle Vereinbarungen

Neben der Wertquotenregelung können spezielle Vereinbarungen getroffen werden, um die Kosten gerechter zu verteilen. Dazu gehören:


  • Verursacherprinzip: Wer bestimmte Anlagen oder Einrichtungen allein oder überproportional nutzt, trägt die entsprechenden Kosten (z. B. Liftwartung nur für Eigentümer in oberen Stockwerken).

  • Nebenkostenabrechnung: Falls einzelne Eigentümer bestimmte Dienstleistungen oder Versorgungsleistungen (z. B. Heizung, Wasser) individuell nutzen, erfolgt die Abrechnung verbrauchsabhängig.

  • Sondernutzungsrechte: Falls ein Eigentümer das exklusive Nutzungsrecht an bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums hat (z. B. Garten oder Parkplatz), trägt er die damit verbundenen Kosten.


4. Was tun bei Unklarheiten oder Streitigkeiten?

Falls Unstimmigkeiten über die Kostenverteilung entstehen, sollten folgende Schritte beachtet werden:


  1. Prüfung der Reglemente und Beschlüsse: Die Regelungen zur Kostenverteilung sind meist in der Gemeinschaftsordnung oder in Protokollen von Eigentümerversammlungen festgehalten.

  2. Klärung innerhalb der Gemeinschaft: Eine offene Diskussion kann oft Missverständnisse beseitigen.

  3. Schlichtungsstelle oder rechtliche Beratung: Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Fachperson oder eine Schlichtungsstelle hinzugezogen werden.


Lassen Sie sich professionell unterstützen – Ihre STWE-Verwaltung in der Region Aarau, Aargau

Die Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft kann komplex sein, besonders wenn es um die gerechte Verteilung der Kosten geht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz bieten wir Ihnen eine massgeschneiderte Verwaltung für Stockwerkeigentum in der Region Aarau, Aargau. Unser Ziel ist es, für eine transparente und reibungslose Bewirtschaftung Ihrer Immobilie zu sorgen.

Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen und fordern Sie noch heute eine Offerte an!


 
 
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